Private
Altersvorsorge
     
Private Kapitalversicherung


Für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge gilt weiterhin, dass nach mindestens 5-jähriger Beitragszahlung und mindestens 12-jähriger Vertragsdauer die fällig werdende Kapitalzahlung steuerfrei bleibt!

Für ab 2005 abgeschlossene Verträge gilt das Alterseinkünftegesetz (AeG).
Hierüber informieren wir Sie ausführlich über diese PDF-Ansicht. Zum Zeitpunkt des Erstellen dieses Textes im März 2005 ist es noch völlig unklar, welche Rolle Kapitalversicherungen überhaupt noch spielen werden.
Steuerlich völlig unsinnig wäre es, sich später das Kapital auszahlen zu lassen, um es sich anschließend verrenten zu lassen. Diese bisherige elegante und gute Möglichkeit macht durch das AeG keinen Sinn mehr, da das ausgezahlte Kapital schon steuerpflichtig ist, und dadurch nur noch das Restkapital verrentet werden kann.

Egal, ob vor oder ab 2005 abgeschlossen, gilt: Todesfallkapitalzahlungen an Hinterbliebene erfolgen ab 2005 einkommenssteuerfrei! (Anm.: Ja, es verbessert sich tatsächlich auch etwas, was uns allen unsere Herzen mit Freude erfüllt.)


© Copyright Pscherer GmbH 2012



 
Rürup-Rente aktuell
(PDF-Ansicht)
Riester-Rente aktuell
(PDF-Ansicht)
Richtig "Riestern"
(PDF-Ansicht)
 

  Newsletter

Wir informieren Sie gerne aktuell zu Versicherungs- und Fondsthemen, bequem per E-Mail-Newsletter.