 |
Private Kapitalversicherung
Für bis Ende 2004 abgeschlossene Verträge gilt weiterhin,
dass nach mindestens 5-jähriger Beitragszahlung und mindestens
12-jähriger Vertragsdauer die fällig werdende Kapitalzahlung
steuerfrei bleibt!
Für ab 2005 abgeschlossene Verträge gilt das Alterseinkünftegesetz
(AeG).
Hierüber informieren wir Sie ausführlich über diese
PDF-Ansicht. Zum
Zeitpunkt des Erstellen dieses Textes im März 2005 ist es noch
völlig unklar, welche Rolle Kapitalversicherungen überhaupt
noch spielen werden.
Steuerlich völlig unsinnig wäre es, sich später das
Kapital auszahlen zu lassen, um es sich anschließend verrenten
zu lassen. Diese bisherige elegante und gute Möglichkeit macht
durch das AeG keinen Sinn mehr, da das ausgezahlte Kapital schon
steuerpflichtig ist, und dadurch nur noch das Restkapital verrentet
werden kann.
Egal, ob vor oder ab 2005 abgeschlossen, gilt: Todesfallkapitalzahlungen
an Hinterbliebene erfolgen ab 2005 einkommenssteuerfrei! (Anm.:
Ja, es verbessert sich tatsächlich auch etwas, was uns allen
unsere Herzen mit Freude erfüllt.)
© Copyright Pscherer GmbH 2012
|
 |