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Das
Alterseinkünftegesetz (AeG) seit 2005
Für ab 2005 abgeschlossene Verträge gilt das AeG.
Hierüber informieren wir Sie ausführlich über diese
PDF-Ansicht.
Grundsätzlich gibt es jetzt drei Schichten,
und an dieser Stelle heben wir folgende Besonderheiten hervor:
Schicht 1:
- Es sind (nur) Einmalbeiträge in Verbindung
mit SofortRenten steuerlich interessant. Und auch mit nur kurzen
Zeitsabständen zwischen Einmalbeitrag und Rentenbeginn. Dies
betrifft in der Regel Senioren.
- Das AeG führt bei Freiberuflern mit einem
berufsständischen Versorgungswerk (bVW) seit 2005 zu einem
höheren Nettoeinkommen. (Dafür werden später die
Altersrenten hoch besteuert.) In diesem Fall können Freiberufler
regelmäßige Beiträge steuerlich
sehr günstig in einem "Rürup-Vertrag" ohne
Verpuffungseffekt (!) investieren.
Tipp: Freiberufler mit mindestens 10-jähriger
Beitragszahlung in ihr bVW können über die www-Seiten
ihres bVW ggf. einen Antrag ausdrucken auf die sehr günstige
Ertragsanteilsbesteuerung! Hier geht es vielfach nicht nur um
zig-tausende Euro, sondern um hunderttausende an einzusparenden
- oder zu zahlende - Steuern.
Schicht 2:
Hier geht es um die Riester-Rente und die
betriebliche Altersversorgung (bAV). Über unseren "Schichtenfinder"
beraten wir Sie bestens, was für Sie optimal ist. Zusätzlich
können Sie sich jetzt schon über diese PDF-Ansicht
informieren.
Schicht 3:
Laufende Altersrenten der dritten Schicht sind durch das AeG besonders
gefördert, indem sie entweder völlig steuerfrei bleiben,
oder aber nur ganz gering besteuert werden. Bitte nutzen Sie unsere
PDF-Ansicht.
Auch hier zeigt Ihnen unser "Schichtenfinder"
wann diese Verträge für Sie besonders günstig sind.
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